Genfer Schema
Das Genfer Schema wurde 1950 auf einer Konferenz der „Internationalen Arbeitsorganisation” zur Arbeitsbewertung vorgestellt. Das Schema zielt darauf ab, die Anforderungen und Belastungen von Arbeitsplätzen korrekt zu bewerten und somit eine leistungsgerechte Eingruppierung von Arbeitnehmern zu ermöglichen.
Ziel: Bewertung der Anforderungen und Belastungen einer Arbeit, um faire Entlohnung und angemessene Arbeitsplatzgestaltung sicherzustellen.
Schritte zur Durchführung:
1. Analyse der Arbeitstätigkeit:
2. Bewertung der Anforderungen:
Stellen werden paarweise miteinander verglichen und in eine Reihenfolge gebracht.
Für jeden Bereich werden Lohngruppen gebildet. Diese Lohnstufen werden entsprechend dem Schwierigkeitsgrad abgestuft, bspw. bei Tarifgruppen.
Alle Tätigkeiten werden nach ihrer Anforderungsart eingestuft. Die Tätigkeit, die zum Schluss die meiste Verantwortung hat, bekommt den höchsten Wert. Eine Gewichtungsziffer sorgt dafür, dass die Bedeutung der Art beibehalten wird, d. h. Darstellung der Tätigkeitsverrichtung von einfach bis schwer und für jede Anforderungsart separat.
Die Stufenwertzahl des Anforderungs-Katalogs wird mit einem Stundenfaktor multipliziert. Diese Punkte werden anschließend addiert. Dabei ist die Summe ausschlaggebend dafür, in welche Lohngruppe der Arbeitnehmer eingestuft wird, d. h. berücksichtigt wird neben der Schwere auch die Dauer der Belastung.
3. Anwendung der Ergebnisse:
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