Arbeitswertstudie

Genfer Schema

Das Genfer Schema wurde 1950 auf einer Konferenz der „Internationalen Arbeitsorganisation” zur Arbeitsbewertung vorgestellt. Das Schema zielt darauf ab, die Anforderungen und Belastungen von Arbeitsplätzen korrekt zu bewerten und somit eine leistungsgerechte Eingruppierung von Arbeitnehmern zu ermöglichen.

Ziel: Bewertung der Anforderungen und Belastungen einer Arbeit, um faire Entlohnung und angemessene Arbeitsplatzgestaltung sicherzustellen.

  • „Können” umfasst Fähigkeiten, Qualifikationen und Wissen, die für eine optimale Ausübung einer bestimmten Arbeit erforderlich sind.
  • Der Faktor „Belastung” bezieht sich auf körperliche und psychische Anforderungen einer Arbeit.

Schritte zur Durchführung:

1. Analyse der Arbeitstätigkeit:

  • Untersuchen Sie die Arbeit in Bezug auf:
    1. Geistige Anforderungen: Fachkenntnisse, intellektuelle Fähigkeiten, berufliche Erfahrung, Nachdenken, Konzentration, Problemlösungskompetenz
    2. Körperliche Anforderungen: Geschick, Muskel-, Nerven- und Sinnesbelastbarkeit, Gesundheit allgemein; in manchen Berufen sind bestimmte Anforderungen an Kondition und Fitness, Körpergröße und Gewicht oder auch an die Sehkraft zu erfüllen
    3. Verantwortung: für Betriebsmittel, für die Arbeitsausführung, für Sicherheit und Gesundheit anderer Arbeiter:innen, Kund:innen und sonstiger Personen (Sozialkompetenz), Verschwiegenheit
    4. (Erschwerende) Arbeitsbedingungen: Arbeitsplatzgestaltung, Temperatur, Schmutz, Nässe, Organisationskultur, soziales Umfeld u. a.

2. Bewertung der Anforderungen:

  • Unterscheidung zwischen summarischen und analytischen Bewertungsmethoden
  • Summarisch: Gesamtbewertung eines Jobprofils, einzelne Anforderungsarten werden kaum berücksichtigt
    • Rangfolgeverfahren
    • Lohngruppenverfahren
  • Analytisch: Beurteilung der Arbeitsschwierigkeit anhand der Anforderungsarten und der entsprechenden Wertzahl
    • Rangreihenverfahren
    • Stufenwertzahlverfahren

Rangfolgeverfahren

 Stellen werden paarweise miteinander verglichen und in eine Reihenfolge gebracht.

Lohngruppenverfahren

Für jeden Bereich werden Lohngruppen gebildet. Diese Lohnstufen werden entsprechend dem Schwierigkeitsgrad abgestuft, bspw. bei Tarifgruppen.

Rangreihenverfahren

Alle Tätigkeiten werden nach ihrer Anforderungsart eingestuft. Die Tätigkeit, die zum Schluss die meiste Verantwortung hat, bekommt den höchsten Wert. Eine Gewichtungsziffer sorgt dafür, dass die Bedeutung der Art beibehalten wird, d. h. Darstellung der Tätigkeitsverrichtung von einfach bis schwer und für jede Anforderungsart separat.

Stufenwertzahlverfahren

Die Stufenwertzahl des Anforderungs-Katalogs wird mit einem Stundenfaktor multipliziert. Diese Punkte werden anschließend addiert. Dabei ist die Summe ausschlaggebend dafür, in welche Lohngruppe der Arbeitnehmer eingestuft wird, d. h. berücksichtigt wird neben der Schwere auch die Dauer der Belastung.

3. Anwendung der Ergebnisse:

  • Nutzen Sie die Arbeitsbewertung, um ein faires und transparentes Entgeltsystem zu gestalten.
  • Passen Sie Arbeitsplätze so an, dass Belastungen minimiert und ergonomische Standards eingehalten werden.

© 2025 Sophia Hartl. Alle Rechte vorbehalten.

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