Im Gegensatz zum reinen Zeitentgelt richtet sich das Leistungsentgelt nach der tatsächlichen Arbeitsleistung der Mitarbeiter. Wer mehr oder besser arbeitet, soll auch entsprechend mehr verdienen. Leistungsentgelte schaffen so direkte Anreize für höhere Produktivität und Qualität. Dabei gibt es verschiedene Formen, wie die Leistung erfasst und vergütet wird – etwa über Akkordlohn oder Prämienlohn.
Akkordlohn
Beim Akkordlohn wird die Vergütung ausschließlich nach der tatsächlich erbrachten Arbeitsmenge bemessen. Das heißt: Je mehr Stücke ein Arbeitnehmer in einer bestimmten Zeit herstellt oder bearbeitet, desto höher ist sein Verdienst.
Die Anwendung des Akkordlohns ist nur möglich, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind:
In der Praxis gibt es zwei Arten von Akkordlohn: den Geldakkord (auch Stückgeldakkord) und den Zeitakkord (auch Stückzeitakkord).
Für beide Varianten muss zuerst ein sogenannter Akkordrichtsatz ermittelt werden.
Akkordrichtsatz = Grundlohn + Akkordzuschlag
Der Grundlohn entspricht dabei meist dem Stundenlohn, den ein Zeitlohnarbeiter für eine vergleichbare Tätigkeit erhält.
Zusätzlich gibt es beim Akkordlohn einen Akkordzuschlag. Dieser soll ausgleichen, dass Akkordarbeiter in ihrer Arbeitszeit keine Bezahlung für Pausen oder andere unproduktive Zeiten bekommen – im Gegensatz zu Arbeitnehmern im Zeitlohn.
Beim Geldakkord erhält der Mitarbeiter für jede hergestellte Einheit einen festen Geldbetrag. Dieser wird Stückgeld oder Stückgeldakkordsatz genannt.
Stückgeldakkordsatz = Akkordrichtsatz je Stunde / Normalleistung je Stunde (Soll-Leistung)
Geldakkord = Stückakkordsatz x Stückzahl (Ist-Leistung)
Beim Zeitakkord wird für jede produzierte Einheit eine bestimmte Vorgabezeit vorgegeben. Diese Vorgabezeit wird dann mit einem Minutenfaktor (einem Preis pro Minute) multipliziert und so der Lohn berechnet.
Vorgabezeit je Stück = 60 / Normalleistung je Stunde
Minutenfaktor = Akkordrichtsatz / 60
Zeitakkord = Vorgabezeit je Stück x Minutenfaktor x Stückzahl
Prämienlohn
Beim Prämienlohn erhält der Arbeitnehmer eine leistungsabhängige Prämie zusätzlich zum Grundlohn oder Gehalt. Die Höhe der Prämie kann sich auf den Erfolg eines einzelnen Mitarbeiters oder auf den Erfolg des gesamten Unternehmens beziehen. In diesem Fall spricht man von einem Beteiligungslohn.
Ziel der Prämienzahlung ist es, die Menge oder die Qualität der erbrachten Arbeitsleistung zu steigern.
Mögliche Formen der individuellen Prämie sind:
Beteiligungslohn
Beim Beteiligungslohn werden Mitarbeiter direkt am Erfolg des Unternehmens beteiligt. Es wird zwischen zwei Formen unterschieden:
Gewinnbeteiligung:
Der Mitarbeiter erhält zusätzlich zu seinem Lohn eine Prämie, die sich am Unternehmenserfolg orientiert. Ein bestimmter Anteil des Jahresgewinns wird nach festgelegten Kriterien (z.B. Gehaltshöhe, Betriebszugehörigkeit oder Mitarbeiterzahl) verteilt.
Kapitalbeteiligung:
Hier werden Mitarbeiter Miteigentümer am Unternehmen, z.B. durch den Erwerb von Belegschaftsaktien. Dadurch profitieren sie von Kursgewinnen oder Dividenden – tragen aber auch ein Risiko bei möglichen Verlusten.
Ergänzende Lohnformen
Zusätzlich zum Grundlohn oder Grundgehalt können Unternehmen weitere einmalige oder wiederkehrende Leistungen gewähren. Dazu zählen:
Zulagen und Zuschläge:
Für besondere Leistungen, erschwerte Arbeitsbedingungen oder aus sozialen Gründen, z.B. Erschwerniszulagen, Nachtarbeitszuschläge oder Überstundenzuschläge.
Gratifikationen:
Sondervergütungen zu bestimmten Anlässen, etwa Weihnachtsgeld. Der Anspruch auf Gratifikationen kann sich aus Arbeitsverträgen, Betriebsvereinbarungen oder durch wiederholte, vorbehaltlose Zahlung ergeben.
Sonstige Zuwendungen:
Dazu gehören beispielsweise vermögenswirksame Leistungen, Urlaubsgeld oder Sachleistungen wie die kostenlose Bereitstellung einer Unterkunft.
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